Slowakisch - Tschechisch - Deutsch dolmetschen

Meine Leistungen für Sie:

  • Gerichtsdolmetschen: wird vom beeidigten Dolmetscher durchgeführt, der beim Amts- oder Landgerichten als solcher eingetragen ist. Wird bei allen Arten der Gerichtsverhandlungen, Zeugenaussagen, Aussagen bei der Polizei, Handlungen und Aktenvorlesen bei den Notaren, Eheschließungen im Standesamt etc. genutzt
  • Konferenzdolmetschen: flüssiges Dolmetschen von einer Sprache in die andere, wobei die Art des Vortragenden beibehalten und die 1. Person genutzt wird. Es ist vorüberwiegend bei den telefonischen Gesprächen, bzw. bei Korrespondenzdolmetschen üblich
  • Begleitdolmetschen: gleichzeitiges Dolmetschen und Begleitung z.B. bei den Dienstreisen, Werksbesichtigungen, Ausstellungs- , Museen- und Messebesuchen, Stadt- und Landführungen. Es bedeuten auch Unterstützung bei der Orientierung in anderer Sprach- und Kulturumgebung (d.h. auch Angelegenheiten bei den Ämtern, Restaurantbesuche,  Flugtickets- und Kartenreservierungen etc.
  • Konsekutivdolmetschen: Dolmetschen, bei dem sich der Dolmetscher zuerst den Vortragenden anhört und dolmetscht erst danach. Intervalle, in denen der Vortragende den Dolmetscher sprechen lässt, betragen ca. 3-5-Minuten. Es wird z.B. bei den Geschäftsverhandlungen und –treffen, Geschäftsessen und –reisen, als auch bei den geschäftlichen Firmen- und Betriebsbesichtigungen genutzt
  • Simultandolmetschen: auch sogenanntes gleichzeitiges Dolmetschen, bei dem der Dolmetscher parallel zum Vortrag oder Ansprache des Vortragenden dolmetscht, falls notwendig über eine Dolmetscheranlage. Es wird hauptsächlich bei den internationalen Konferenzen, Handelsverhandlungen- und treffen, oder bei den Vorträgen mit größeren Teilnehmergruppen genutzt. Wenn es sich um eine kleine Gruppe der Teilnehmer handelt, ist es möglich Dolmetschen im Flüsterton parallel zum Vortrag oder Ansprache durchzuführen.

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